02.12.2019

„Herzlichen Glückwunsch: Sie haben den Job!“ Und der Urlaub?

Du hast deinen Traumjob ergattert und die Freude ist groß – wäre da nicht der bereits geplante Urlaub und die damit verbundenen Stornokosten. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wie dir eine Reiseversicherung auch bei einem neuen Job und berufsbedingten Veränderungen helfen kann…

Reiserücktritt bei Jobwechsel

Frisch gestartet in den Job, will man dem neuen Chef nicht gleich in der ersten Woche einen Urlaubsantrag vor die Nase halten. Zumal in der Probezeit oftmals auch kein Anspruch auf freie Tage besteht. Muss der Urlaub storniert werden, fallen meist Stornokosten für Flug, Hotel und Co. an. Je nach Buchungstarif oder Stornozeitraum kann es sogar der komplette Reisebetrag sein.

Im Vorteil ist, wer vorher eine Reiseversicherung mit umfassenden Storno-Gründen abgeschlossen hat. So greift die Reiserücktrittsversicherung nicht nur bei Krankheit oder Unfall vor der Reise. Sie deckt zudem berufsbedingte Veränderungen wie u. a. den Jobwechsel ab.

Tipp: Vor allem, wenn du bereits aktiv auf Arbeitssuche bist oder du schon Bewerbungsgespräche hattest, ist es ratsam dich bei der Urlaubsbuchung für den Fall eines Reiserücktritts bzw. Storno abzusichern. Solltest du deinen Urlaub aufgrund deines neuen Jobs also stornieren müssen, erhältst du die Stornokosten mit dem richtigen Versicherungsschutz wieder zurück.

Dein Vorteil: So startest du sorgenfrei in deinen neuen Job und sparst dir dein komplettes Urlaubsbudget auf. Und zwar ganz entspannt für deinen ersten Urlaub nach der Probezeit!

Urlaubsstorno bei berufsbedingten Veränderungen

Neben den häufigsten Gründen, wie einer unerwarteten Krankheit, einer Impfunverträglichkeit oder einem Unfall, greifen Rücktrittsversicherungen auch bei anderen wichtigten Stornogründen.

Versicherte berufsbedingte Rücktrittsgründe bei Stornierung der Reise

Bei ERGO Reiserücktrittsversicherung sind u. a. versichert:

  • Arbeitsplatzwechsel (ausgenommen Versetzung innerhalb eines Unternehmens);
  • Jobverlust: betriebsbedingte Kündigung;
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses (umfasst die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit einer Wochenarbeitszeit von mind. 15 Stunden auf eine Dauer von einem Jahr angelegt);
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit (wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind);
  • Der Beginn des Freiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen ökologischen Jahres;
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität (wenn sie unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfindet).

Die Bundesagentur für Arbeit ging in ihrer Prognose für 2020 bereits von einer steigenden Anzahl der Kurzarbeiter aus. DAX-Unternehmen wie Bayer, Continental oder VW kündigten schon 2019 einen massiven Stellenabbau an. Die Corona-Krise verstärkt und beschleunigt nicht nur diese Entwicklung massiv, sondern hat auch für viele eine wirtschaftliche Ungewissheit zu Folge – und somit auch für die Urlaubsplanung.

Wichtig: Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die finanziellen Risiken bis zum Reiseantritt – mit der inkludierten Reiseabbruch bei der ERGO Reiseversicherung sogar darüber hinaus. Sie sichert dich jedoch nicht für alle Stornogründe ab, sondern für die häufigsten wie eine unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft oder auch die konjunkturbedingte Kurzarbeit. Die Angst zu reisen oder sich anzustecken ist jedoch grundsätzlich nicht versicherbar.


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2 Kommentare zu “„Herzlichen Glückwunsch: Sie haben den Job!“ Und der Urlaub?”
  1. Simona Keller

    Hallo Herr Hanny, dass tut uns leid, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben – wir wünschen Ihnen einen guten Einstieg im neuen Job! Der Arbeitsplatzwechsel ist als versicherter Rücktrittsgrund in unseren Reiserücktrittsversicherungen abgedeckt, wenn es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (bzw. Arbeitsvertrag) mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden handelt und zumindest auf eine Dauer von einem Jahr angelegt ist.
    Wenn Sie konkrete Auskünfte zu Ihrem abgeschlossenen Versicherungsschutz haben, senden Sie uns bitte eine Nachricht mit Ihren Fragen und Ihren Versicherungsdaten an feedback@ergo-reiseversicherung.de
    Unser ServiceTeam gibt Ihnen dann eine Rückmeldung zu Ihrem Versicherungsschutz. Bitte beachten Sie auch die seit heute geltende Reiseregelung mit der Einstufung von Spanien als Hochinzidenzgebiet, die evtl. Umbuchungsmöglichkeiten seitens der Veranstalter zu Folge hat und ggf. auch Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz (je nach Ihrem Versicherungs-Umfang) hat. Viele Grüße, die ERGO Reiseblog-Redaktion

  2. Gustav Hanny

    Hallo, habe eine reiserucktrittversicherung, meine frage wäre, meine Firma da ich gearbeitet habe ist vor 2 Monaten total abgebrannt, stand ohne Arbeit und war arbeitslos, ab August habe ich jetzt eine neue Arbeitsstelle gefunden, muss meine Reise nach Mallorca am 20.8 stornieren da ich bei neuen Firma natürlich keinen Urlaub bekomme, ist verständlich da ich auch 6 Wochen probezeit habe. Kann ich die Reise über meine Reiserucktrittversicherung ohne Kosten stornieren bitte um Rückmeldung danke im voraus