01.07.2022

Kindersitz im Urlaub – welche Regeln gelten im Ausland?

Egal, ob drei Wochen Roadtrip oder eine kurze Taxifahrt ins Hotel: Wenn Familien mit Kindern im Auto unterwegs sind, steht die Sicherheit an erster Stelle. Ein Kindersitz gehört deshalb in jedes Reisegepäck. Nicht zuletzt auch, weil das Straßengesetz es vorschreibt. Welche Vorschriften es in den einzelnen EU-Ländern bei der Verwendung vom Kindersitz im Urlaub zu beachten gilt:

Kindersitz: Richtlinien und Bußgelder in Deutschland

In der EU variiert das Bußgeld extrem und es kann sehr teuer werden, wenn man bei der Auswahl des Kindersitzes einen Fehler begeht. In Deutschland benötigen Kinder bis 12 Jahre oder bis zu einer Größe von 1,50 Metern einen Kindersitz.

Sind die kleinen Reisenden ohne den Sitz unterwegs, blüht dem Fahrer bei einer polizeilichen Kontrolle ein Verwarngeld von 30 Euro. Bei einer erneuten Missachtung oder wenn ein Kind ganz ohne Gurt fährt sind es 60 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg.

Regeln für den Kindersitz in Europa

Da Deutschland als Vorbild für die europäische Regelung gilt, sind Autourlauber, die die deutschen Regeln erfüllen, auch in den meisten anderen EU-Ländern bestens gerüstet.

Belgien, Spanien, Portugal und Griechenland

Hier brauchen Kinder mit einer Körpergröße bis 1,35 Meter und unter 12 Jahren einen Sitz bei der Beförderung.

Frankreich

Im Nachbarland Frankreich gilt die Pflicht für den Nachwuchs bis zum 10. Lebensjahr, sonst droht ein Bußgeld von mindestens 90 Euro.

Italien

Eine besondere Regelung gibt es in Italien. Seit Juli 2019 müssen Kindersitze für die Beförderung von Kindern bis zum Alter von vier Jahren verwendet werden und mit einem Alarm ausgestattet sein. Dieser soll ein Vergessen von Kindern in Fahrzeugen verhindern. Die Pflicht gilt allerdings nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Hier gilt also vor allem im Falle bei den Mietwagenanbietern genau nachzufragen, ob der Kindersitz entsprechend ausgerüstet ist.

Österreich

Die Kindersitzpflicht gilt im Alpenland für Kinder bis 14 Jahre oder größer als 135 cm, wobei weiterhin ein entsprechende Sitzerhöhung bis 150 cm empfohlen wird.

Andere europäische Länder

In Dänemark zum Beispiel gilt die Kindersitzpflicht ab 3 Jahren bis zu einer Körpergröße von 135 cm. Die gleichen Regeln wie bei uns sind auch in Kroatien und Slowenien gültig. Im letzteren sind die Bußgelder mit 120 Euro sogar noch höher als in Frankreich. Daher am besten vor der Reise immer die aktuellsten Vorschriften im jeweiligen Reiseland checken.

Kindersitz im Urlaub – was ist beim Mietwagen zu beachten?

Sollte man während der Reise ein Auto mieten, verleihen die meisten Anbieter gegen einen Aufpreis auch Kindersitze. Dennoch ist das nicht die bestmögliche Lösung, denn der Sitz passt vielleicht dem Kind nicht optimal. Außerdem sollte er vorher genau auf eventuelle Schäden untersucht werden.

Aber auch bei einem Mietwagen greifen die Kindersitzrichtlinien: Zwar trägt die Verantwortung für die richtige Ausstattung der Vermieter, aber Mieter sind trotzdem dazu angehalten vorab zu klären, ob der Kindersitz ordnungsgemäß ist.

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Kindersitz im Flugzeug

Die Überlegung, ob der eigene Kindersitz im Urlaub mitgenommen werden soll, hängt stark vom Alter des Kindes und den genauen Umständen der Reise ab. Schon beim Fliegen ist ein Kindersitz ratsam, um die Flugsicherheit zu erhöhen.

Anders als beim Auto herrscht hier aber keine gesetzliche Regelung. Außerdem sind die in Europa hergestellten vorwärtsgerichteten Kindersitze selten für die Benutzung im Flugzeug zugelassen. Denn sie sind für das Auto optimiert und nur für einen Dreipunktgurt ausgerichtet.

Kindersitz auswählen – welcher ist der richtige?

Je nach Alter, Größe und Körpergewicht gibt es für Babys, Kleinkinder und die schon größeren Sprösslinge den passenden Kindersitz:

  • Das ECE-Prüfsiegel beispielsweise kategorisiert vier Gewichtsklassen: von der Babyschale 0+ für die ganz kleinen mit weniger als 13 kg bis zum Kindersitz III für die älteren Mitfahrer mit 22 bis 36 Kilogramm.
  • Je nach Typ gilt auch eine andere Art der Befestigung im Auto. So darf der Sitz 0+ nur entgegen der Fahrtrichtung befestigt werden. Dafür muss der Beifahrer-Airbag jedoch ausgeschaltet werden.
  • Die letzte Kategorie wird in Fahrtrichtung ausgerichtet.
  • Um sicher zu gehen, dass der richtige Sitz im Auto ist, empfiehlt sich der Gang zum Babyfachgeschäft. Dort erhalten Eltern fachkundige Beratung bei der Auswahl.

Kindersitzpflicht außerhalb Europas

Bei Reisen außerhalb Europas sollten die jeweiligen Regelungen genau geprüft werden. Denn unsere gesetzlich vorgeschriebenen Kindersitze sind nicht z. B. in Australien oder USA zugelassen. Auch das Befestigungssystem stimmt nicht zwingend mit unseren Standards überein. Hier lohnt sich oftmals ein Kauf vor Ort, denn ein gemieteter Kindersitz beim Mietwagenanbieter kann je nach Anzahl der Tage teuer werden.

Die Vorschriften weichen ebenfalls stark ab. In Neuseeland müssen Kinder bis 7 zwingend einen Kindersitz haben. Die europäischen Kindersitze sind hier allerdings zugelassen. In vielen anderen Ländern sind Kindersitze nur für Babys üblich.

In Thailand soll noch dieses Jahr eine Kindesitzpflicht bis 6 Jahre für Fahrten mit privaten Autos eingeführt werden.


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Ein Kommentar zu “Kindersitz im Urlaub – welche Regeln gelten im Ausland?”
  1. Tamara

    Hallo zusammen, herzlichen Dank für den tollen Beitrag zum Kindersitz im Urlaub. Leider war Griechenland nicht mit aufgeführt. Bin aber auf einer anderen Seite ergänzend fündig geworden. Der Beitrag ist für weitere Urlaubsländer sehr hilfreich https://kindersitze-ratgeber.de/kindersitzpflicht/